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Sanierung

Gerichtliche Restrukturierungsverfahren können ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Gelingen von Sanierungen sein. Sie fördern die außergerichtliche Einigungsbereitschaft und in der tatsächlichen Durchführung bieten vor allem die Insolvenzverfahren erweiterte, wirksame Werkzeuge für schwierige Restrukturierungsthemen.

Die Anwendung gerichtlicher Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren eröffnet weitreichende Möglichkeiten für eine nachhaltige Sanierung.

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Sanierungsmoderation
Sanierungsmoderation

Moderation von Verhandlungen und Absicherung der konsensualen Verhandlungsergebnisse

Präventiver Restrukturierungrahmen
Präventiver Restrukturierungs­rahmen

Mit den Mitteln des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) gelingen eine finanzielle Restrukturierung auch gegen opponierende Gläubiger

Schutzschirm und Eigenverwaltung
Schutzschirm und Eigenverwaltung

Unter der Aufsicht eines Sachwalters und des Gerichts kann ein zuvor geplantes, umfangreiches Sanierungskonzept mit den „scharfen“ Werkzeugen des Insolvenzrechts durch das Management umgesetzt werden

Klassisches Insolvenzverfahren
Klassisches Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter (mit Insolvenzplan oder übertragender Sanierung) kann eine sichere und schnelle Variante für eine Sanierung sein

Restrukturierungs- und Eigenverwaltungsverfahren benötigen eine frühzeitige, umfangreiche Vorbereitung und ein Restrukturierungskonzept als Voraussetzung vor dem Verfahrensbeginn. Verfahrensspezifische Maßnahmen und Schritte einerseits, intensivierte Kommunikation mit Stakeholdern und die operative Betriebsfortführung unter Sonderbedingungen des jeweiligen Verfahrens müssen koordiniert und gemanagt werden.

Mit unserer Expertise und insolvenzspezifischen Erfahrungen unterstützen wir Unternehmen bei der kurzfristigen Stabilisierung und Evaluierung des passenden Restrukturierungsprozesses. Wir begleiten die Vorbereitung und unterstützen verantwortlich im Verfahren die verfahrensbedingten Sonderprozesse und Restrukturierungsmaßnahmen bis zum erfolgreichen Abschluss.

Verfahren: Die Sanierungsmoderation ist ein nicht öffentliches, konsensuales Verfahren entsprechend §94 ff. StaRUG. Mit Zustimmung aller Beteiligten des Restrukturierungsplans kann dieser mit Bestätigung durch das Gericht rechtssicher umgesetzt werden.

Vorteil: Ein klarer Vorteil des Verfahrens ist die Beschränkung späterer Anfechtungs- und Haftungsansprüche für die Beteiligten. Dies kann insbesondere für neue Geldgeber ausschlaggebend sein

Unsere Leistungen:

  • Machbarkeitsprüfung
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Verfahrensplanung
  • Erstellung und Dokumentation des Sanierungskonzeptes
  • CRO
  • Begleitung von Verhandlungen zum Sanierungsvergleich
  • Unterstützung beim Vorschlag eines Sanierungsmoderators

Verfahren: Der präventive Restrukturierungsrahmen ist ein nicht öffentliches, vorinsolvenzliches Verfahren gemäß StaRUG. Im Rahmen des präventiven Restrukturierungsrahmens können außerhalb der Insolvenz diverse Finanzverbindlichkeiten restrukturiert werden, auch gegen den Willen einzelner opponierender Gläubiger.

Vorteil: Fortführungsgefährdende Maßnahmen einzelner Gläubiger können im Verfahren unterbunden werden. Im Rahmen der Abstimmungen zum Restrukturierungsplan können ungerechtfertigt opponierende Gläubiger bindend überstimmt werden

Unsere Leistungen:

  • Unterstützung bei der Verfahrensplanung
  • Erstellung und Dokumentation des Restrukturierungsplans
  • Vergleichsrechnungen
  • Vorbereitung des Antrags
  • CRO
  • Unterstützung bei der Auswahl eines Restrukturierungsbeauftragten
  • Begleitung von Verhandlungen und Abstimmungen

Verfahren: Schutzschirmverfahren und vorläufige Eigenverwaltung sind Insolvenzverfahren. Diese gehen mit Insolvenzeröffnung in eine Eigenverwaltung über. Gemein ist beiden Verfahren, dass das bestehende Management in der Verantwortung bleibt und das Verfahren durch einen Sachwalter und das Gericht überwacht wird.

Vorteil:

  • Management bleibt an Bord und in der Verantwortung
  • Möglichkeit zu selektiven, außerordentlichen Vertragskündigungen (Lieferanten, Kunden, Dienstleister, Vermieter, Leasing, usw.)
  • Erleichterungen im Arbeitsrecht für das Unternehmen
  • Anpassung und Bereinigung der Unternehmensstruktur sowie der Kapital- und Finanzierungsstruktur auch gegen ungerechtfertigt opponierende Beteiligte

Unsere Leistungen:

  • Unterstützung bei der Verfahrensplanung
  • Erstellung und Dokumentation des Sanierungskonzeptes
  • Vergleichsrechnungen
  • Koordination und Vorbereitung des Antrags
  • CRO
  • Liquiditätsprüfung und -steuerung
  • Beratung bei der Massefinanzierung
  • Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Steuerung der insolvenzspezifischen Pflichten und Aufgaben im Unternehmen
  • Erstellung Insolvenzplan
  • Transaktionsbegleitung bei Investorenprozessen
  • Begleitung von Verhandlungen und Abstimmungen

Verfahren: Im Gegensatz zu den anderen Sanierungsoptionen wird im Rahmen des klassischen Insolvenzverfahrens ein Insolvenzverwalter bestellt (vorläufiger Insolvenzverwalter vor Verfahrenseröffnung), der den Schuldner mit Bestellung vertritt. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist die Stabilisierung des Unternehmens und die Wahrung der Interessen der Gläubiger. Nach Verfahrenseröffnung wird das Unternehmen typischerweise im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) oder eines Insolvenzplans saniert.

Vorteil:

  • Mögliche Verfahrensart für eine Sanierung, wenn wesentliche Gläubiger eine Eigenverwaltung nicht unterstützen oder die Antragsvoraussetzungen für eine Eigenverwaltung nicht erfüllt werden können.
  • Verwalter als unabhängiger Dritter kann mit schwierigen Gläubigern unbelastet umgehen
  • Keine Interessenkonflikte bei übertragender Sanierung

Unsere Leistungen:

  • Unterstützung des Unternehmens bei der Machbarkeitsanalyse und Verfahrensvorbereitung
  • Erstellung und Dokumentation eines Sanierungskonzeptes
  • Vergleichsrechnungen
  • CRO (im Unternehmen für den Verwalter)
  • Koordination und Vorbereitung des Antrags
  • Liquiditätsprüfung und -steuerung
  • Unterstützung bei der Massefinanzierung
  • Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen
  • Hands-on Unterstützung bei insolvenzspezifischen Pflichten und Aufgaben im Unternehmen
  • Unterstützung bei Gestaltung und Erstellung eines Insolvenzplans
  • Koordination im Unternehmen zur Unterstützung bei Transaktionsprozessen

Warum RFL?

Krisenerprobt.

Umfangreiche Erfahrung aus Insolvenzverfahren, Transaktionen und Fortführungen unter Insolvenzbedingungen

Klare Richtung.

Professionell und entscheidungsstark an Ihrer Seite

Anpassungsfähig.

Ohne Geltungsdrang und wandlungsfähig für individuell passende Konstellationen

Häufige Fragen

  • Geplante Restrukturierungsmaßnahmen mit späterem Anfechtungsrisiko
  • Geplantes Sanierungskonzept nicht zu 100% konsensfähig
  • Verpflichtungen aus notwendigen Anpassungen, Teilschließungen oder bestehenden Verträgen und Ansprüche nicht finanzierbar
  • Auflösung von Blockaden durch opponierende Gläubiger/Beteiligte
  • Unmöglichkeit bilateraler Einigungen innerhalb der verfügbaren Zeit
  • Notwendigkeit für insolvenzspezifische Restrukturierungsinstrumente
  • Absicherung des Restrukturierungsplans
  • Restrukturierungsplan auch gegen opponierende Beteiligte
  • Selektive Vertragskündigungen, arbeitsrechtliche Erleichterungen